SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Höherer Verdienst bei Sozialwohnungen

Veröffentlicht am 16.05.2019 in Familie

Der Landtag Brandenburg hat ein Gesetz über die soziale Wohnraumförderung beschlossen. Die Sprecherin der SPD-Fraktion für Wohnungsbau, Jutta Lieske, sieht dadurch die Interessen von Mietern ohne hohe Einkommen besser vertreten. Das Gesetz soll den Anforderungen besonderer Wohnformen besser gerecht werden, unter anderem für Studierende und Auszubildende sowie für Menschen mit Behinderungen oder Wohngemeinschaften zur Unterstützung im Alter.

Kernpunkte des Wohnraumförderungsgesetzes:

Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine werden der aktuellen Preisentwicklung und der demographischen Entwicklung angepasst. Das dürfen Sie verdienen:

  • 1-Personen-Haushalt: bisher 12.000 €, künftig15.600 € pro Jahr

  • 2-Personen-Haushalt: bisher 18.000 €, künftig 22.000 €; jede weitere Person: bisher 4.100 €, künftig 4.900 €; Kinderzuschlag: bisher 500 €, künftig 2.000 €)

Die Einkommensermittlung wird vereinfacht und für die Bürgerinnen und Bürgern klarer gestaltet. Die Höhe der Einkommensgrenzen wird alle vier Jahre an die Einkommensentwicklung in Brandenburg angepasst.

Das ist neu

  • Ein gemeinsamer Haushalt kann auch ohne Verwandtschaftsverhältnis gegründet werden, damit sind auch Gemeinschaftliche Wohnformen besser in die Förderung einbezogen.
  • Ist der Wohnberechtigungsscheininhaber ausgezogen oder verstorben, dürfen nahe Haushaltsangehörige dürfen automatisch in der Wohnung bleiben.

Dazu Jutta Lieske: „In vielen Regionen Brandenburgs fehlt es an preisgünstigen Wohnungen. Steigende Mieten und knapper Wohnraum sind zu einem sozialen Problem geworden. Betroffen sind vor allem Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende, aber auch junge und alte Menschen. Mit dem Brandenburger Wohnraumförderungsgesetz verbessern wir die Regelungen für die Förderung und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Eine höhere Flexibilität und die zeitgemäße Ausgestaltung der Förderung erhöhen die Chancen für Brandenburgerinnen und Brandenburger, am gewünschten Ort eine Wohnung zu bekommen. Die neuen Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen tragen dazu bei, der Kreis der Berechtigten wird größer. Wohnen ist ein elementares Recht – es muss für alle Menschen bezahlbar bleiben!

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