SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Beschlussantrag zur Errichtung einer Gesamtschule

Veröffentlicht am 05.04.2019 in Bildung

Einreicher:
DIE LINKE, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung einer weiterführenden Schule in Form einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe auf dem Areal im Gruscheweg.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die dafür notwendigen Maßnahmen durchzuführen, insbesondere das Einvernehmen mit dem Landkreis dazu herzustellen.

Sachverhalt:
Im Fazit unserer Schulkonzeption, von der Verwaltung vorgelegt und am 14.6.2018 von der Gemein-devertretung beschlossen, steht:
„Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin verfügt über eine ausgewogene „Schullandschaft“. Auch wenn
Wünsche nach weiteren Schulen, insbesondere einer weiteren Oberschule, in der Gemeinde artikuliert
werden, ist doch objektiv festzustellen, dass es mit den drei Grundschulen, einer Oberschule,
einem Gymnasium und einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige
Entwicklung", ein breites Schulangebot in der Gemeinde gibt. Die Neuenhagener Schülerinnen und Schüler können alle Abschlüsse und Berechtigungen gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz in
der Gemeinde und in zumutbarer Entfernung in den umliegenden Gemeinden erwerben.“
Inzwischen hat sich eine perspektivisch erhebliche Lücke vor allem bei den Sekundarstufen 1 und 2 ergeben.
Nachdem sich die Pläne des Landkreises zur Erweiterung des Einstein-Gymnasiums nicht zuletzt durch die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Gemeindeverwaltung nicht umsetzen ließen und der Landkreis in der Folge seine Absicht erklärt hat, ein neues Gymnasium nunmehr in Strausberg zu errichten, ergibt sich für Neuenhagen und die umliegenden Gemeinden im Schulplanbezirk 2 ein großes Defizit an Schulplätzen in den Sekundarstufen 1 und 2.
Um den Anforderungen einer ausreichenden und wohnortnahen Versorgung mit Schulplätzen gerecht zu werden, sollte die Gemeinde Neuenhagen für ein ausreichendes Angebot sorgen.
Mit der Fokussierung auf die Schulform „Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe“ wird eine sinnvolle Erweiterung der Schullandschaft erreicht, ohne vorhandene Angebote in ihrem Bestand zu gefährden. Darüber hinaus wird mit dem Schritt auch dem Anwahlverhalten im Ü7-Verfahren (Übergang von der 6. zur 7. Klasse) Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht genau ermittelbar. Es ist von einer Investition von mindestens 10 Millionen Euro auszugehen.
Ein Teil davon könnte durch Zuwendungen des Landkreises bzw. für Zuweisungen in der Höhe einer langfristigen Abschreibung (80 Jahre) finanziert werden.
Im Auftrag der einreichenden Fraktionen
gez.
Georg Stockburger
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

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