SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Bürgeranfrage zu CO2-Emmissionen

Veröffentlicht am 18.08.2022 in Allgemein

In unserem Ortsverein beschäftigen sich natürlich nicht nur unsere Gemeindevertreterinnen und -vertreter mit der Gemeindepolitik, sondern alle Mitglieder. So kommt es öfters vor, dass Mitglieder Bürgeranfragen stellen. So für die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.08.2022 auch Rüdiger Wirthwein. Wir dürfen seine Anfrage hier dankenswerterweiße veröffentlichen:

 

 

Sehr geehrter Herr Neumann,

 

am 20.06.2022 fand die letzte Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Verkehr statt.
Als Bürger der Gemeinde Rüdersdorf nahm ich am öffentlichen Teil der Sitzung teil. Hierbei verfolgte ich das Ziel, die Aktivitäten des Ausschusses zur Gestaltung der CO2-Emissionen in Rüdersdorf zu erfahren. Insbesondere sprach ich den Entscheid des Bundesgerichtshofes vom 23.03.2021 zum 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz an. Mit dieser Entscheidung fordert der Bundesgerichtshof u.a. die CO2 Emissionen von 1990 bis 2030 um 55% zu senken. Auf dieser Grundlage wollte ich von Ihrem Ausschuss wissen, welche bisherigen Reduktionen von 1990 bis Juni 2022 in Rüdersdorf erreicht wurden und welche Aktivitäten zur Erreichung des Zieles 55% Reduktion bis 2030 geplant sind.
Da seit dem verpflichtenden Entscheid des Bundesgerichtshofes bereits ca. 13% der Zeit verstrichen sind, sollte eine Analyse des IST – Standes und ein Grobkonzept mindestens vorliegen.
Die bisherigen Planungen auf der Grundlage des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Rüdersdorf aus dem Jahre 2016 entsprechen nicht mehr der Beschlusslage des Bundesgerichtshofes.
Der zuständige Ausschuss der Gemeindevertretung Rüdersdorf und die Vertreter der Gemeindeverwaltung waren nicht in der Lage meine Frage sachgemäß zu beantworten.
Deshalb bitte ich Sie, den Bürgern der Gemeinde Rüdersdorf die gegenwärtig erreichte Reduktion der CO2 – Emissionen von 1990 bis zur Gegenwart zu nennen und welche Ziele die Gemeinde Rüdersdorf verfolgt, das vom Bundesgerichtshof entschiedene und verpflichtende Ziel einer Reduktion 1990 bis 2030 von 55%, zu erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Wirthwein  
 

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