SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

BV/281/2021 - Beschlussantrag der SPD-Fraktion für GV am 16.12.2021

Veröffentlicht am 10.12.2021 in Kommunalpolitik

Beschluss über die Aussetzung der laufenden Bebauungsplanverfahren und die Klärung verschiedener Sachverhalte zur Satzungsänderung des WSE sowie weiterer Verfahrensweisen

Beschlussantrag: 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beschließt, 

  1. Die Aussetzung aller laufenden B-Plan-Verfahren, bis durch den Wasserverband WSE wieder die limitierte Wasserversorgung beendet ist. 
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit einer auf Verwaltungs- und Wasserrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei die Satzung des Wasserverbandes WSE dahingehend zu prüfen, ob die Satzung des Wasserverbandes sowohl gegen EU-Recht als auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des unbeschränkten Zugangs zur Trinkwasserversorgung von Bürgerinnen und Bürger verstößt. 
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes WSE einen Antrag mit dem Ziel einzubringen, 
  • Sitzungstermine der Verbandsversammlung spätestens 30 volle Kalendertage im Voraus auf der Internetseite des Verbandes zu veröffentlichen und 

  • des Weiteren die Tagesordnung spätestens 15 volle Kalendertage vor der Sitzung entsprechend §16 Abs. 7 der Verbandssatzung bekannt zu machen und den Verbandsmitgliedern zeitgleich die Sitzungsunterlagen zu zustellen damit die Gemeindevertretungen ihr Auskunfts- und Weisungsrecht nach § 97 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie § 19 Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) ausüben können. 

Begründung: 

Der Wasserverband hat auf seiner Verbandsversammlung am 01.12.2021 die Änderung seiner Satzung beschlossen. Mit dieser Satzungsänderung muss sich der Verbrauch der Einwohnerinnen und Einwohner (Durchschnittsverbrauch) an den maximalen Fördermengenbetrag für das Versorgungsgebiet orientieren. Diese Einschränkung der Wasserversorgung bedeutet im Umkehrschluss, dass auf Grund jeden weiteren Zuzuges in das Verbandsgebiet die Wasserbezugsmenge für jeden Haushalt reduziert wird. 

Vor diesem Hintergrund kann eine weitere Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten derzeit nicht mehr realisiert werden. Die Kommune kann über die Ausweisung B-Plan-Gebieten den Zuwachs von neuen Einwohnerinnen und Einwohner steuern. 

 

Es ist fraglich, ob die Satzung mit dem darin enthaltenen Text zur Einstellung der Wasserversorgung für die Privatabnehmer rechtlich standhält. Daher ist dringend geboten, dieses durch einen Rechtsanwalt auf Klageaussichten prüfen zu lassen. 

 

Die Informationen zur der WSE-Verbandsversammlung sind spärlich und schwer zu beschaffen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine Demokratisierung der Verbandsversammlung erreicht werden und die Wasserpolitik in der Region demokratischer, transparenter und nachvollziehbarer für die Bürgerinnen und Bürger werden. Die Beteiligungsrechte der Gemeindevertretungen können auf diesem Weg abgesichert werden. 

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