SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Illegale Mülldeponie in Vogelsdorf: 3 Ideen zur Sanierung

Veröffentlicht am 08.01.2016 in Kommunalpolitik

In Vogelsdorf befindet sich auf einer Fläche von 61.000 qm sowie angrenzenden Grundstücken eine der größten illegalen Mülldeponien im Land Brandenburg.

1993 beschloss die Gemeindevertretung, dass in Vogelsdorf südlich der B 1/5 „Europas modernste und immissionsärmste Sortier- und Recycling-Anlage“ entstehen kann.

Die seinerzeitige Betreiberfirma ist längst pleite. Sie hinterließ auf dem Grundstück 81.000 Tonnen Altabfälle. Dies entspricht 85.000 Kubikmetern. Die Entsorgung nur einer Tonne dieses Abfalls kostet ca. 50 € (Quelle: Dr. Böhme, siehe unten). Das ergibt Gesamtkosten von etwa 4 Mio. €.

Von diesen 81.000 Tonnen Abfall sind 45 Tonnen sog. „gefährliche Abfälle“ wie z.B. Asbest. Weitere 30 Tonnen davon sind Altreifen.

Die genaue Lage ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (klicken; Urheber: Gemeindeverwaltung Fredersdorf-Vogelsdorf, verteilt zur Gemeindevertretersitzung am 29.10.2015). Die genaue Verteilung:

  • Auf dem Flurstück Nr. 61 wurde diese Anlage betrieben.
  • Aber der Müll wurde auch außerhalb dieses Geländes auf den Flurstücken 62 bis 64 abgelagert. Dort befinden sich auch heute noch zahlreiche Müllhaufen.
  • Auf dem Flurstück 46 befinden sich drei Zisternen.
  • Auf dem Flurstück 62 befindet sich ein Teich mit alten Bäumen.

Nunmehr beantragte eine Firma die Aufstellung eines von ihr finanzierten neuen Bebauungsplans. Wiederum soll auf dem Gelände eine Recyclinganlage errichtet und betrieben werden.

Viele Gemeindevertreter hatten hierzu Fragen. Daher wurde zum gemeindlichen Ortsentwicklungs- und Bauausschuss am 3.12.15 Dr. Stefan Böhme, Referatsleiter für die Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, vom Landesumweltamt (LUGV) eingeladen.

  1. Die Ergebnisse der Ausschusssitzung vom 3. Dezember 2015

Die SPD hatte zu der Sitzung schriftlich 15 Fragen eingereicht. Aber auch Vertreter der anderen Fraktionen hatten zahlreiche Fragen. Hier ein Auszug:

  1. Lagern auf dem Gelände gefährliche Abfälle?

Dr. Böhme: Es fanden Untersuchungen auf dem Gelände statt. Sie ergaben, dass dort keine akute Gefahr für die Umwelt besteht. Dort lagern Asbest-Abfälle und KDF-Plattenreste. So lange sie dort nur lagern, geht von ihnen keine Gefahr aus.

  1. Ist bekannt, auf welchen Stellen des Deponiegeländes diese gefährlichen Stoffe genau lagern?

Dr. Böhme: „Im Prinzip ja.“

  1. Welche Gefahren gehen von diesen Stoffen aus? Besteht eine Gefahr für das Grundwasser?

Frau Oelschlägel, Gemeindeverwaltung: Dazu gibt es ein Verzeichnis. Dieses werden wir den Gemeindevertretern gerne zur Verfügung stellen (Anmerkung der SPD-Fraktion: Wenn dieses Gutachten öffentlich zugänglich ist, werden wir es auf unserer Internetseite zur Information der Bürger einstellen).

  1. Seit wann wusste die zuständige Landesbehörde, dass auf der Fläche gefährliche Abfälle gelagert werden? Was hat sie hieraufhin unternommen?

Dr. Böhme: Der Betrieb der hier 1994 genehmigten Sortieranlage wurde 2002 endgültig eingestellt. Noch drei Jahre lang war das Amt für Immissionsschutz in Frankfurt/Oder zuständig. Dann unterfiel die Anlage nicht mehr dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Damit ging die Zuständigkeit für das Gelände an den Landkreis Märkisch-Oderland über.

Im Land gab es 108 ähnliche Anlagen. Daher entschied das Land, 46 dieser Anlagen wieder aus der Kreis- in die eigene Zuständigkeit zu übernehmen. Dies geschah durch Erlass der 6. Änderung zur Abfallzuständigkeitsverordnung. Daher ist das Landesumweltamt erst seit 2012 für diese ehemalige Anlage zuständig und hat Kenntnis von den dortigen Zuständen.

  1. Warum hat die Behörde nicht durchgesetzt, dass die Grundstückseigentümerin den Müll beseitigt?

Dr. Böhme: Die Eigentümerin ist im Grundsatz für die Beseitigung der Schadstoffe verantwortlich. Aber rechtlich ist dies schwierig durchzusetzen.

 

  1. Wie geht es weiter?

Er gibt derzeit drei Möglichkeiten, wie man diese Missstände dort beseitigen kann:

  1. Abdecken der Altbestände durch einen sog. Sarkophag aus Erde, ähnlich wie bei den früheren Müllkippen an der Tasdorfer Straße oder beim Elisenhof (Neuenhagen).

 

  1. Die Gemeinde könnte das Angebot des Investors annehmen, für das Gelände einen neuen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel des erneuten Betriebs einer Recyclinganlage. Der Investor bietet an, in 5 Jahren einen Teil des Abfalls auf seine Kosten zu entsorgen, aber nur des nicht gefährlichen.

Dann müsste das bisherige dortige Gewerbegebiet sogar als Industriegebiet eingestuft werden. Was bedeutet dies? Bei einem Gewerbegebiet gelten zum Schutz der Nachbarn noch bestimmte Grenzwerte für Belastungen der Umgebung, z.B. was den Lärm anbelangt. Bei einem Industriegebiet sieht das anders aus.

Und so wurde auch sogleich zusätzlich ein Abfallzwischenlager mit Abfallsortieranlage und einer mobilen Shredderanlage beantragt.

  1. Die dritte Variante ist, dass die Gemeinde das Gelände kauft und dann mit Landesmitteln saniert. Sie muss dann aber ein Konzept haben, wie sie dann die Flächen langfristig wirtschaftlich nutzen will. Ein entsprechendes Modellvorhaben werden die Gemeindevertreter Anfang 2016 besichtigen.

V. Heiermann

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