SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Meinungsfreiheit braucht Menschlichkeit

Veröffentlicht am 29.01.2026 in Kommunalpolitik

Die Würde des Menschen ist unantastbar. So beginnt Artikel 1 unseres deutschen Grundgesetzes.

Die Meinungsfreiheit erlaubt zum Beispiel keine Beschimpfungen oder Verächtlichmachungen, wie wir sie häufig beim Einkaufen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Familienfeiern erleben.

Wer sich daran beteiligt, gerät schnell in eine Mitmachspirale.

Viele sagen: die Meinungsfreiheit ist bedroht.

Ich kenne Beispiele aus meinem Umfeld, die diese Meinung offenbar belegen würden. Eher links orientierte Jugendliche berichten, dass sie in einem eher rechts orientierten Klassenverband bei bestimmter Meinungsäußerung gemobbt werden. Gleiches gilt für eher rechts orientierte Jugendliche im eher linken Klassenverband.

Erwachsene erleben, dass sie beschimpft werden, wenn sie bestimmte Ansichten äußern.

Das sind keine Beispiele staatlicher Beschränkungen von Meinungsfreiheit!

Das sind Beispiele, wo Respekt und Anstand fehlen.

Viele leben in Meinungsblasen, widersprüchliche Äußerungen werden bekämpft, anstatt sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Diese Auseinandersetzungen werden nicht ausgehalten. Ein Einzelner gegen eine Gruppe hat es schwer. Er empfindet seine Meinungsfreiheit, oft sogar seine Person bedroht, er hat Angst.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht: ich darf alles sagen und der andere hat die "Fresse" zu halten.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht: ich darf alles sagen und bin nicht verantwortlich.

Meinungen haben aber Folgen: der Freund oder die Freundin wenden sich ab, die Familie nimmt Abstand, Mitarbeiter meiden den Kontakt.

Meinungsfreiheit braucht Menschlichkeit. Wer nur herumschreit, wer droht, wer einschüchtert oder wer fremdes Eigentum anzündet, verlässt die Grenzen der Meinungsfreiheit.

Es mangelt in Deutschland nicht an Meinungsfreiheit, es fehlt an Respekt und Anstand.

Die Paragraphen 185 Beleidigung, 186 üble Nachrede, 187 Verleumdung und 130 Volksverhetzung des StGB beschreiben klare Regeln und Strafen.

1933 bis 1945 waren Beschimpfungen und Verächtlichmachung von Juden nicht verboten, sondern normal, staatlich befördert. Diese Volksverhetzung und Menschenverachtung hatten bestialische Folgen. Millionen Juden wurden ermordet, vergast. Deutsche, polnische, russische ... Menschen wurden ermordet, weil ihre Religion jüdisch war.

Die Gesetze zur Meinungsfreiheit sollten von uns eingehalten werden und bei Verletzungen verfolgt.

Das stärkt die Meinungsfreiheit und unser Wohlbefinden im Zusammenleben.

Auszug aus § 130 Volksverhetzung StGB

Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ….


 

Bernhard Sept

 

Homepage SPD Fredersdorf-Vogelsdorf