SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Schulwegsicherung in Neuenhagen

Veröffentlicht am 04.04.2022 in Kommunalpolitik

Landrat Gernot Schmidt hat das Straßenverkehrsamt angewiesen, die Tempo 30 Zone in der Lindenstraße in Neuenhagen wieder einzurichten. Hierfür sagen wir ihm herzlich Danke!

Zum Hintergrund:

Schulwegsicherung ist eine zentrale Aufgabe bei der Verkehrsplanung. Daher hat die Gemeinde Neuenhagen hierzu ein umfassendes Konzept beschlossen.

Dazu passte aber überhaupt nicht, dass die temporäre Tempo 30 Zone, die es seit fast 20 Jahren in der Lindenstraße, von der Dahlwitzer Straße bis zur Rudolf-Breitscheid-Allee gab, auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Landkreises, beseitigt wurde.

Die Lindestraße ist an dieser Stelle der Hauptzugang zur Fallada Grundschule, zum Einstein Gymnasium, zu einer großen KITA und zu einem Seniorenheim. Außerdem ist hier auch die Bushaltestelle für den Schulbus.

Das Straßenverkehrsamt begründet seine Entscheidung damit, „dass die vorhandene Beschilderung VZ 136-10, VZ 274-30 sowie ZZ 1042-33 Mo-Fr 7-17h nicht mehr den geltenden Bestimmungen entspricht (Wegfall Schulwegerlass - Neufassung § 45 StV0) und dementsprechend abzuordnen ist.

Die Abordnung der Geschwindigkeitsreduzierung (angeordnet am 09.11.1994 im Rahmen der Schul- und Spielwegsicherung) erfolgte nunmehr wegen der geänderten Gesetzeslage mit der verkehrsrechtlichen Anordnung 2021000396.“

Dies war eine bürokratische kontraproduktive Auslegung der Gesetzesänderung. Richtig ist, dass mit dieser Änderung die Einrichtung von Tempo 30 Zonen vor sensiblen Einrichtungen wie Altenheime, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser etc. erleichtert werden sollte.

Auch wenn es richtig ist, dass an der Lindenstraße keine solche Einrichtung ihren direkten Zugang hat, ist diese Gesetzesänderung kein Grund, eine seit Jahrzehnten bestehende und sinnvolle temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung zu beseitigen.

Zum Glück hat hier der Landrat eingegriffen. Die Kinder, Jugendlichen und Senioren werden es ihm danken.