Die Ausgangssituation war merkwürdig: Der Bürgermeister brachte einen Antrag mit dem Ziel der Zurückweisung dieser Bürgerpetition ein. Er schrieb: „Aus fachlicher Sicht ist der Antrag auf Zurückweisung der Petition richtig.“ Doch dann lehnte er seinen eigenen Antrag in der Gemeindevertretung ab. Denn es seien 84 % der Anlieger gegen diesen Straßenausbau.
Herr Heiermann entgegnete, diese Argumentation verstoße gegen das Gemeinderecht. Denn anders als unsere Nachbargemeinde haben wir keine Regelung, wonach es Straßenbau nur mit Zustimmung der Anlieger gibt.
Jedoch sei der Petition deshalb stattzugeben, weil in der Käthe-Kollwitz-Straße ein Sonderfall vorliegt. Denn die angrenzende Ackerfläche sei noch nicht beplant. Ob sie Grünfläche oder Baugebiet werde, sei offen. Deshalb sei auch noch nicht einzuschätzen, wie dort die Straßen ausgebaut werden müssen.
Am Ende wurde beschlossen:
„…den Bau der Käthe-Kollwitz-Straße und des unbefestigten Teils der Menzelstraße zeitlich bis zum Jahr 2028 zu schieben bis feststeht, was mit der Fläche zwischen der Käthe-Kollwitz-Straße und der Spitzwegstraße passiert“.
SPD-Fraktion
Die Gemeindevertretung beschloss jetzt mit großer Mehrheit das jahrelang erarbeitete Gemeindeentwicklungskonzept. Es ist die Vorstufe zu unserem neuen Flächennutzungsplan. Und der bestimmt, wo zukünftig Grünflächen, Bauflächen und Industriegebiete zulässig sein werden.
SPD-Fraktion
Gemeinden dürfen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen in das Eigentum ihrer Bürger eingreifen. Der Bürgermeister will jetzt für 12 z.T. große Flächen Vorkaufsrechte beschließen lassen. Als Vorkaufsrecht wird das Recht bezeichnet, in einen wirksam abgeschlossenen Kaufvertrag anstelle des Käufers einzutreten. Die Gemeinde braucht dabei für die Flächen nur den gutachterlich ermittelten Verkehrswert zahlen.
Zu den Voraussetzungen ist im Internet unter der Webseite KommunalWiki nachzulesen:
„So kann es in der Regel nur dort ausgeübt werden, wo ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert“.
Bebauungspläne zu all diesen Flächen gibt es nicht.
Gleichzeitig prüft der Bürgermeister noch weitere Vorkaufsrechte für die Grundstücke am Bahnübergang Lindenallee/Platanenstraße, obwohl in den nächsten 10 Jahren dort keine Änderungen anstehen.
SPD-Fraktion
Wahlkreis 31: Der Kandidat steht fest!
Jörg Vogelsänger wird im kommenden Jahr 2024 wieder als Landtagskandidat für die
Sozialdemokratische Partei im Wahlkreis 31 (Märkisch-Oderland I / Oder-Spree IV)
antreten. 31 stimmberechtigte Mitglieder aus der Stadt Erkner und den Gemeinden
Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Schöneiche bei Berlin und Woltersdorf haben am
30. August 2023 für den 59jährigen gestimmt. Einen Gegenkandidaten gab es nicht, die
Wahl fand im Heim der Arbeiterwohlfahrt in Woltersdorf statt. Vogelsänger ist seit dem
Jahr 2014 direkt gewählter Landtagsabgeordneter des Wahlkreises 31.
Jörg Vogelsänger: „Auch für einen erfahrenen Abgeordneten ist es ein ganz besonderer
Moment, wenn ihm die Mitglieder der Partei das Vertrauen schenken. Es ist ein Auftrag, sich
für das Land, die Region und alle Bürger einzusetzen. Den gilt es zu erfüllen.“
Der Kandidat Jörg Vogelsänger hat in groben Zügen seine Vorstellungen für die Politik in den
nächsten fünf Jahren nach der Landtagswahl 2024 formuliert: „in einem Ballungsgebiet sind
die Menschen mobil. Bei Bussen, Bahnen und Straßen muss noch sehr viel getan werden.
Unsere Kinder haben Anspruch auf eine gute Ausbildung. Kinder sollen für Eltern keine
Belastung sein, sondern eine Bereicherung. Wir müssen uns auf den Klimawandel einstellen,
was sich in der Region am Wassermangel schon deutlich zeigt. Gleichzeitig gilt es,
Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen“.
Hintergrund
Für die Aufstellung der Kandidaten von Parteien und Wählergemeinschaften gilt das
Landeswahlgesetz von Brandenburg. Die Wahl des Landtages Brandenburg findet am 22.
September 2024 statt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Jahr neigt sich aus kommunalpolitischer Sicht langsam dem Ende entgegen und wie immer steht die intensive Beratung über den Gemeindehaushalt für das nächste Jahr an. Der erste Entwurf des Haushaltes 2024 wurde bereits den Gemeindevertretern vorgelegt.
Das Zahlenwerk scheint solide, jedoch muss man sich fragen, wie es in der Gemeinde in den nächsten Jahren weitergehen soll. Die Planung zeigt, das die lequiden Mittel bis 2027 über 20 Millionen € schrumpfen werden. Das bedeutet, dass zum Ende des Jahres 2027 die Gemeinde von ehemals 24,7 Mio. €. nur noch 2,3 Mio. € als frei verfügbare Mittel zur Verfügung hat...