SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Ausbau Einstein-Gymnasium in Neuenhagen

Am Samstag, den 25.8.2018 konnte nach zweijähriger Bauzeit der nächste Ausbau des Einstein-Gymnasiums EGN gefeiert werden. Stolze 7,5 Millionen Euro hat der Träger, der Landkreis Märkisch-Oderland hier investiert. Herausgekommen ist eine tolle Einrichtung. Vorbei ist es mit Containern auf dem Schulhof und fehlenden Fachräumen. Dazu gibt es eine große Mensa, Barrierefreiheit durch Aufzüge und sogar eine Sternwarte. Die Ausstattung dieser wurde auch durch 80.000 Euro Spenden ermöglicht. Alle Teilnehmer, Schulleitung, Schüler, Eltern und Politiker aus Kreis und Gemeinde waren glücklich.

Beratung und Beschlussfassung zur Gründung eines Kita-Eltern-Beirates im Landkreis Märkisch-Oderland

Für die Kreistagssitzung am 29.8.2018 haben die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU und Bauern den folgenden Antrag eingereicht.

Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Gründung eines Kitaelternbeirates auf Kreisebene zu unterstützen, wenn gewährleistet ist, dass eine hinreichende Legitimierung des Gremiums durch Wahlen/ Beschlüsse auf gemeindlicher Ebene gegeben ist. Die Vielfalt der Trägerlandschaft ist dabei zu gewährleisten.

Der Kitaelternbeirat soll als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss in allen

wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen gehört werden.

Weiterhin wird der Landrat beauftragt, einen Vorschlag für die Organisationsform des

Kitaelternbeirates sowie für die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses Gremiums zu

unterbreiten.

Landkreis Märkisch-Oderland beteiligt sich am Wettbewerb Stadtradeln

In diesem Jahr nimmt der Landkreis Märkisch-Oderland erstmals am internationalen Radfahr- und Klimaschutzwettbewerb „Stadtradeln“ teil. In den drei Wochen vom 20. August bis zum 09. September 2018 sind alle aufgerufen die im Landkreis Märkisch-Oderland wohnen, arbeiten, eine Schule oder Verein besuchen, für die Gesundheit und eine lebenswerte und intakte Umwelt mitzuradeln. Maßgebliches Ziel des Wettbewerbs STADTRADELN ist es daher auch, gesund zu leben, das Fahrrad als flexibles Verkehrsmittel erfahrbar zu machen und ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzten.

 

Das offizielle Anradeln findet am 20. August 16:00 Uhr am Haupteingang der Kreisverwaltung in Seelow statt. Von hier aus wird es eine kleine Tour nach Friedersdorf mit Getränkepause am Kunstspeicher geben, bevor es wieder nach Seelow zurückgeht.

Alle Interessierten sind eingeladen mit dem Fahrrad vorbeizukommen und den Auftakt und den gesamten Wettbewerb zu begleiten.

Nutzen Sie für den Weg zur Arbeit oder die täglichen Besorgungen wo es geht das Fahrrad und lassen Sie das Auto stehen. Jeder Kilometer zählt.

 

Seien Sie Teil eines von inzwischen neuen Teams, darunter die Kreisverwaltung, der Kreissportbund und die ADFC Ortsgruppe Strausberg oder gründen Sie direkt mit Freunden, Nachbarn oder Kollegen eine neue Gruppe und Sammeln Sie vom 20. August bis 09. September Kilometer um den Landkreis Märkisch-Oderland im weltweiten Ranking mit nach oben zu befördern.

 

Mehr Informationen und die kostenfreie Anmeldung zum Wettbewerb finden Sie unter: www.stadtradeln.de

 

Weitere Pressebilder finden Sie unter:

https://www.stadtradeln.de/materialien/

Ein Kreiselternkitabeirat – Wie finktioniert das, was ist seine Aufgabe?

Die Beteiligungsrechte der Eltern werden in §§ 4 ff. Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG) geregelt.

Nach § 6a KitaG können Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, aus ihrer Mitte für ihre Einrichtung eine Vertretung in den örtlichen Elternbeirat des Landkreises wählen. Bei Abstimmungen im örtlichen Elternbeirat hat jede Elternvertretung einer Einrichtung eine Stimme.

Ein örtlicher Elternbeirat kann die Interessen von Eltern und Kindern bündeln und formulieren, um sie an geeigneter Stelle vertreten zu können. So soll auch der Beirat von dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen gehört werden.

Wahlberechtigt sind die Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen. Das Wahlsystem muss so gestaltet sein, dass die Eltern einer Einrichtung eine Vertretung wählen, die in den örtlichen Elternbeirat des Landkreises entsendet wird. Weitergehende Bestimmungen, die bei der Wahl des örtlichen Elternbeirats eines Landkreises beachtet werden müssten, enthält das KitaG nicht. Es reicht deshalb aus, die Wahl so zu organisieren, dass die grundlegenden Kriterien jeder Wahl erfüllt werden: Sie muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.