SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Pressemitteilung der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf - Sperrvermerke Waldsportplatz

Die SPD-Fraktion der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf bleibt bei ihrer Forderung, dass so lange die Satzungsänderung des Wasserverbandes WSE besteht und das Trinkwasser rationiert wird, von einer weiteren Bebauung in Doppeldorf abgesehen werden sollte.

 

Die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf hat für die Sitzung am 16. Dezember 2021 einen entsprechenden Antrag (BV/281/2021 - „Beschluss über die Aussetzung der laufenden Bebauungsplanverfahren und die Klärung verschiedener Sachverhalte zur Satzungsänderung des WSE“) eingebracht:

 

  1. Die Aussetzung aller laufenden B-Plan-Verfahren, bis durch den Wasserverband WSE wieder die limitierte Wasserversorgung beendet ist.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit einer auf Verwaltungs- und Wasserrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei die Satzung des Wasserverbandes WSE dahingehend zu prüfen, ob die Satzung des Wasserverbandes  sowohl gegen EU-Recht als auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des unbeschränkten Zugangs zur Trinkwasserversorgung von Bürgerinnen und Bürger verstößt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, im Wasserparlament einen Antrag einzubringen, 

  • dass die Geschäftsordnung dahingehend verändert wird, dass alle öffentlichen Tagesordnungspunkte auf der Webseite des WSE für  Bürgerinnen und Bürger öffentlich einsehbar sind und 

  • im Weiteren der Ladungsturnus zum Wasserparlament so gestaltet wird, dass die Gemeindevertretungen noch imperative Mandate aussprechen können.

Dieser Antrag wurde einstimmig in den Umwelt-, Bau-, Finanz- und Hauptausschuss verwiesen. 

 

Trotz der zukünftigen Rationierung des Trinkwassers in unserer Region hat sich der Bürgermeister Herr Rutter, stellvertretend für die Verwaltung, mit einer knappen Mehrheit durchsetzen können, dass kein Sperrvermerk bezüglich der Bohrung eines Brunnens am Sportplatz im Trinkwasserschutzgebiet sowie für die Herrichtung eines Beregnungssystems beschlossen wird. Das aus dem Brunnen gewonnene Wasser soll überwiegend zum Sprengen der Rasenflächen des Sportplatzes genutzt werden. Für die beiden baulichen Maßnahmen stehen im kommenden Haushalt 330.000 Euro zur Verfügung. 

 

Die SPD-Fraktion ist angesichts dessen, dass der Bürgermeister der Satzungsänderung beim Wasserverband WSE und der zukünftigen Rationierung von Trinkwasser durch den Bürgermeister zugestimmt hätte, äußert verwundert, dass er sich für das Sprengen von Sportplätzen besonders stark macht. Er hat in den Medien deutlich gemacht, dass er einer Rationierung des Trinkwassers im Verbandsgebiet  zugestimmt hätte. Demgegenüber steht ein klares Votum der Gemeindevertretung. Diese stimmte in ihrer Sitzung am 25.11.2021 in namentlicher Abstimmung einstimmig dafür, dass er diese Satzungsänderung ablehnt. Anscheinend interessierte ihn dieser Beschluss der Gemeindevertretung nicht besonders. Die Gemeindevertretung als Vertretung der Bürger ist in solchen Fällen für ihn wohl eher hinderlich.

 

Für was steht denn nun eigentlich unser Bürgermeister?

 

Das passt bei ihm alles nicht zusammen. Er macht sich mit seinem Ansinnen ein Brunnen am Waldsportplatz im Trinkwasserschutzgebiet bohren lassen zu wollen, erheblich unglaubwürdig. Durch die Wasserentnahme mittels des angedachten neuen Brunnens wird in diesem Gebiet erhebliches Wasser entzogen, welches nicht mehr in das Grundwasser weiter sickern kann und dann der Allgemeinheit nicht mehr als Trinkwasser zur Verfügung steht.

 

Die SPD-Fraktion setzt sich in Anbetracht der immensen Kosten für den Brunnenbau und dem Standort innerhalb eines Trinkwasserschutzgebiets dafür ein, geeignete Alternativen zu prüfen.

 

Wir werden weiter an diesem Thema dranbleiben.

Alle sind gefragt

Folgender Text von unserer Fraktion erschien bereits in der letzten Ausgabe der Stienitz Aktuell:

 

Im Coronajahr 2021 nichts los in der Gemeindevertretung ? -  Weit gefehlt !

Auch wenn einiges anders laufen musste als gewohnt, hat die SPD-Fraktion auch dieses Jahr zahlreiche Aktivitäten zur Entwicklung unserer Gemeinde mit auf den Weg gebracht.

Ein großes Anliegen war uns dabei, für Vorhaben von erheblicher Tragweite, einen breiten überfraktionellen Konsens zu finden, der auch finanziell tragbar ist.

Beitrag Doppeldorf 01/2022 - Rückblicke und Ausblicke

Rückblicke und Ausblicke 

 

Das Jahr 2021 war ein bewegendes Jahr: Politisch wurden neue Weichen gestellt. Das Ergebnis der Bundestagswahl ist bekannt. Die SPD konnte mit ihrem Angebot einer Politik für Mensch und Natur überzeugen. Soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und eine Stärkung der Schwachen in unserer Gesellschaft sind und bleiben unser Ziel. Dabei soll eine Klimapolitik im Zentrum stehen, die die Herausforderungen unserer Zeit im Fokus hat, die sich aber jeder leisten kann. Auch im Doppeldorf wurde viel angeschoben: eine gute Betreuung von Kindern- und Jugendlichen war ein wichtiges Thema, gerade vor dem Dauerzustand der Corona-Pandemie und seinen Einschränkungen. Die Jugendarbeit soll in Zukunft ausgebaut und das Angebot an unseren Grundschulen verbessert werden.

Aktuell bewegt ein Thema viele hier in der Gemeinde: Werden in Zukunft alle im Doppeldorf ausreichend mit Wasser versorgt werden? Unser Wasserverband, die WSE, hat entschieden, im Falle einer Verknappung die Versorgung zu beschränken und seine Satzung entsprechend angepasst. Unser Bürgermeister blieb der Abstimmung hierüber leider fern und bestimmte auch keinen Vertreter im Amt. Wir fordern eine juristische Überprüfung der Entscheidung, damit verbunden eine Aussetzung der Neubewertung der B-Pläne in der Gemeinde und für die Zukunft mehr Transparenz bei der WSE. 

Es gibt also 2022 weiter viel zu tun! Mischen Sie mit!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben für 2022 Erfolg und vor allem Gesundheit . 

Ihre SPD-Fraktion

In die Ausschüsse verwiesen - BV/281/2021

In der gestrigen Sitzung votierten die Mitglieder einstimmig unsere Beschlussvorlage, mit dem Titel "Beschluss über die Aussetzung der laufenden Bebauungsplanverfahren und die Klärung verschiedener Sachverhalte zur Satzungänderung des WSE", in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den Ausschuss für Bauen und Bauleitplanung, den Ausschuss für Finanzen und den Hauptausschuss, zu verweisen. Demnach wird diese im Januar in den genannten Ausschüssen diskutiert werden.

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit an den entsprechenden Sitzungen teilzunehmen. Im Rahmen der Wahrnehmung des Selbstorganisationsrechts zum Infektionsschutz hat die Gemeindevertretung gestern beschlossen, dass die Teilnahme an den Sitzungen lediglich unter Einhaltung der 3G-Regel möglich ist. Dies bitte unbedingt beachten.

Wir sind gespannt auf die Diskussion und halten Sie auf dem Laufenden!

LW

BV/281/2021 - Beschlussantrag der SPD-Fraktion für GV am 16.12.2021

Beschluss über die Aussetzung der laufenden Bebauungsplanverfahren und die Klärung verschiedener Sachverhalte zur Satzungsänderung des WSE sowie weiterer Verfahrensweisen

Beschlussantrag: 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beschließt, 

  1. Die Aussetzung aller laufenden B-Plan-Verfahren, bis durch den Wasserverband WSE wieder die limitierte Wasserversorgung beendet ist. 
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit einer auf Verwaltungs- und Wasserrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei die Satzung des Wasserverbandes WSE dahingehend zu prüfen, ob die Satzung des Wasserverbandes sowohl gegen EU-Recht als auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des unbeschränkten Zugangs zur Trinkwasserversorgung von Bürgerinnen und Bürger verstößt. 
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes WSE einen Antrag mit dem Ziel einzubringen, 
  • Sitzungstermine der Verbandsversammlung spätestens 30 volle Kalendertage im Voraus auf der Internetseite des Verbandes zu veröffentlichen und 

  • des Weiteren die Tagesordnung spätestens 15 volle Kalendertage vor der Sitzung entsprechend §16 Abs. 7 der Verbandssatzung bekannt zu machen und den Verbandsmitgliedern zeitgleich die Sitzungsunterlagen zu zustellen damit die Gemeindevertretungen ihr Auskunfts- und Weisungsrecht nach § 97 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie § 19 Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) ausüben können. 

Begründung: 

Der Wasserverband hat auf seiner Verbandsversammlung am 01.12.2021 die Änderung seiner Satzung beschlossen. Mit dieser Satzungsänderung muss sich der Verbrauch der Einwohnerinnen und Einwohner (Durchschnittsverbrauch) an den maximalen Fördermengenbetrag für das Versorgungsgebiet orientieren. Diese Einschränkung der Wasserversorgung bedeutet im Umkehrschluss, dass auf Grund jeden weiteren Zuzuges in das Verbandsgebiet die Wasserbezugsmenge für jeden Haushalt reduziert wird. 

Vor diesem Hintergrund kann eine weitere Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten derzeit nicht mehr realisiert werden. Die Kommune kann über die Ausweisung B-Plan-Gebieten den Zuwachs von neuen Einwohnerinnen und Einwohner steuern. 

 

Es ist fraglich, ob die Satzung mit dem darin enthaltenen Text zur Einstellung der Wasserversorgung für die Privatabnehmer rechtlich standhält. Daher ist dringend geboten, dieses durch einen Rechtsanwalt auf Klageaussichten prüfen zu lassen. 

 

Die Informationen zur der WSE-Verbandsversammlung sind spärlich und schwer zu beschaffen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine Demokratisierung der Verbandsversammlung erreicht werden und die Wasserpolitik in der Region demokratischer, transparenter und nachvollziehbarer für die Bürgerinnen und Bürger werden. Die Beteiligungsrechte der Gemeindevertretungen können auf diesem Weg abgesichert werden.