Allgemein
Der 3. Oktober 1990 als Tag der Deutschen Einheit
Nationalfeiertage haben wohl die meisten, vielleicht sogar fast alle Staaten. Bei ehemaligen Kolonien ist es oft der Tag, an dem sie ihre Souveränität erlangt haben. Auch andere, die sich ihre jetzige Staatsform in einem Krieg oder einer Revolution erkämpft haben, wählen gern ein markantes Ereignis aus diesem Kampf. In den USA ist es der 4. Juli („Independence Day“) als Datum der Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1776, in Frankreich der 14. Juli zur Erinnerung an den Sturm auf die Bastille zu Beginn der Französischen Revolution 1789. Aber so einfach ist es nicht immer: Großbritannien hat z. B. als gemeinsamen Tag, der übergreifend für alle Länder des Vereinigtes Königreichs gilt, „nur“ den Geburtstag des jeweiligen Monarchen. Zu den Staaten, die sich mit einem Nationalfeiertag schwer tun, gehört Deutschland.
Ein inoffizieller Feiertag war der Sedantag am 2. September als Jahrestag eines Sieges im deutsch-französischen Krieg von 1870/71, der zur Gründung des Deutschen Reiches führte. Wie Alexander Giertz als Ortschronist berichtet, wurde in Eggersdorf am 2.9. 1883 eine Kai-ser- und Friedenseiche gepflanzt. Eine „wohlgelungene Feier“ des runden Jubiläums im Ei-chenwalde der Stadt Altlandsberg führte zur Wiederbelebung des Landwehrvereins Eggers-dorf-Strausberg 2. In Petershagen hatte der Lehrer Fränz schon zur 1. Sedanfeier am 2.9.1872 freiwillige Sängerinnen und Sänger zu einem Gelegenheitschor gesammelt. Dennoch spielte der Tag zwar, eine wichtige, aber nicht die einzige Rolle. Daneben gab es z.B. den Kaiserge-burtstag. (Von 1889 bis 1918 war es der 27. Januar. Dieser ist seit 1996 als Jahrestag der Be-freiung des Konzentrationslagers Auschwitz Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalso-zialismus.)
In der Weimarer Republik war der 11. August als Tag der Unterzeichnung der Verfassung durch den Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) im Jahr 1919 Nationalfeiertag. (Die Ausgestaltung blieb den Ländern vorbehalten.) Diese Tradition eines Verfassungstages wur-de in der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgenommen, wenngleich auch an den 23. Mai 1949 als Tag der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes erinnert wurde. Anders in der Deutschen Demokratischen Republik: Hier war der 7. Oktober 1949 offizieller Grün-dungstag der DDR und wurde als Tag der Republik mit großem Aufwand begangen. Außer Militärparaden und staatlich organisierten Aufmärschen gab es auch Umzüge und Volksfeste. Zum letzten Mal fanden sie am 7.10.1989 statt. Aus diesem Jahr blieb besonders die Teilnah-me des Generalsekretärs der KPdSU Michail Gorbatschow an den offiziellen Feierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen der DDR in der Berliner Karl-Marx-Allee in Erinnerung. Ein Jahr später gab es die DDR nicht mehr.
Der 3. Oktober 1990 ergab sich als Tag des „Anschlusses“ der DDR an die BRD, der als Bei-tritt nach § 23 des Grundgesetzes in seiner alten Fassung (die damit hinfällig war) konstruiert wurde. In einer abendlichen Sondersitzung der Volkskammer der DDR stimmte in der Nacht vom 22. auf den 23. August (schon nach Mitternacht) eine große Mehrheit der Abgeordneten dem Beitritt der DDR zur BRD mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 zu. In einem „Einigungs-vertrag“ mit umfangreichen Anlagen wurden die Einzelheiten festgeschrieben.
Warum Mittwoch, der 3. Oktober? Der Termin musste einerseits nach dem 2. Oktober lie-gen, an dem die Außenminister der KSZE (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) über die Ergebnisse der „Zwei-plus-Vier-Verhandlungen“ („zwei“ = BRD + DDR, „vier“ = die Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg) unterrichtet werden sollten. Andererseits wollte man noch vor Weihnachten die um etwa ein Jahr vorgezogenen gesamt-deutschen Bundestagswahlen durchführen, die für den 2. Dezember 1990 angesetzt waren.
Nach dem Wahlgesetz mussten mit einer Vorlaufzeit von mindestens acht Wochen die Wäh-lerlisten erstellt werden und daher alle DDR-Bürger spätestens bis Sonntag, den 7. Oktober 1990 zu BRD-Bürgern geworden sein. Außerdem war geplant, schon am 14. Oktober 1990 in den neu gebildeten Ländern der (dann ehemaligen) DDR die Landtage zu wählen. Deshalb dieser 3.10., ein Tag mitten in der Woche. (Das führte z.B. dazu, dass der Deutsche Archivtag in Karlsruhe vom 1.-4.10.1990 je zur Hälfte im alten wie im neuen Deutschland stattfand)
Der 3. Oktober wurde als „Tag der Deutschen Einheit“ schon im Einigungsvertrag (§ 2 (2)) zum bundesweiten Feiertag bestimmt. Er ersetzte damit den 17. Juni, der von 1954 bis 1990 in der BRD zur Erinnerung an den Volksaufstand in der DDR vom 17.6.1953 gesetzlicher Feiertag war. (Auf eine Diskussion der Motive für diese Massenerhebung, die vom Protest gegen die Erhöhung der Arbeitsnormen bis zur Forderung nach freien Wahlen und Wieder-vereinigung reichen, können wir uns hier nicht einlassen.) Zuletzt wurde er in der alten BRD vom überwiegenden Teil der Bevölkerung als freier Tag im Sommer gern zu Ausflügen ge-nutzt, ohne den politischen Hintergründen übermäßig viel Aufmerksamkeit zu schenken.
1990 gab es sogar zwei „Tage der deutschen Einheit“, da der 17.6. in diesem Jahr bereits „ab-gefeiert“ war. Ein Plan im Jahr 2004, als der 3.10. auf einen Sonntag fiel, ihn auch künftig auf den ersten Sonntag im Oktober zu verlegen und damit auf einen schul- und arbeitsfreien Tag zu verzichten, wurde schnell wieder zu den Akten gelegt.
Als Alternative zum 3.10. wurde wiederholt der 9. November vorgeschlagen, zur Erinnerung an den 9.11.1989 als Tag des Mauerfalls, vielleicht auch um statt der Rolle des Staates die Leistung des Volkes stärker zu betonen, doch ist dieses Datum durch andere Ereignisse, ins-besondere den Beginn der Reichspogromnacht 1938 und den in Nazideutschland begangenen Gedenktag (!) an den damals gescheiterten Hitlerputsch in München 1923 historisch so stark vorbelastet, dass diese Möglichkeit wohl versperrt ist und jedenfalls nicht gewählt wurde.
Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet i. A. in der Landeshauptstadt des Bundeslandes statt, das jeweils den Vorsitz im Bundesrat führt. Dessen Reihenfolge hängt wiederum nach der sog. „Königsteiner Vereinbarung“ von der Einwohnerzahl der Länder ab. Ausrichtendes Land in diesem Jahr 2012 ist daher Bayern mit der Landeshauptstadt München.
Den ersten Jahrestag des 3.10. 1990 beging die Gemeinde Petershagen-Eggersdorf
in einer besonderen Festveranstaltung im Gewerbegebiet.
Dr. Holger Kranke OV Petershagen/Eggersdorf 3.10.2012
Bei der offiziellen Abschiedsfeier der Kinder aus Serebrjanka im Haus am Bötzsee konnte der SPD-OV dem Kinderhilfeverein Petershagen-Eggersdorf e. V. eine Geldspende aus den Einnahmen der 1. Mai Aktion überreichen.
Der kleine Beitrag soll wieder mit dazu beitragen, dass die Kinder aus Serebrjanka unbeschwerte Tage hier vor Ort verbringen können.
An den vielfältigen und fröhlichen Beiträgen der Kinder und Erwachsenen konnte man die Verbundenheit zwischen den Gasteltern und den Kindern spüren.
Wir hoffen, dass diese gute Arbeit auch in den folgenden Jahren durchgeführt werden kann.
Zweifellos halten sich die Bürger unseres Ortes an Recht und Gesetz.
Allerdings, die Fragen und Hinweise, die an uns während unseres Standes auf dem Eggersdorfer Sondermarkt herangetragen wurden, ließen gewisse Zweifel aufkommen, ob dem wirklich immer so ist. Angesprochen wurden solche Themen wie das leidige Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen oder die Gefährdung von Fußgängern durch rasende Radfahrer auf Gehwegen bzw. von Radfahrern durch Autofahrer, die gerne mal den Hinweis geben, man möge doch besser auf dem Fußweg fahren !!!
Wie kann es sein, dass immer wieder offenbar nicht nur ein kleines gestattetes
Holzfeuerchen im Garten entfacht wird, sondern offenbar Haushaltsabfälle
gleich mit entsorgt werden? Die Belästigungen für die gesamte Umwelt sind einfach nicht zu tolerieren. Engagement ist auch gefragt, wenn es um das Nachtflugverbot geht. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass in beiden Rathäusern entsprechende Listen ausliegen, in die Sie sich eintragen können.
Vieles ist in unserem Ort bereits dafür getan worden, dass jeder gerne hier lebt, dass Gäste sich bei uns wohl fühlen. Die Lokale Agenda engagiert sich z. B. für den Immissionsschutz, das Radwegenetz wurde und wird weiter ausgebaut.
Desto ärgerlicher sind dann die genannten Probleme.
Wie meinen, dass zuallererst Bürgersinn, gegenseitige Rücksichtnahme gefragt sind und bei Einhaltung der “10 goldenen Regeln” für das Verbrennen von Holz im Freien ( diese kann man z. B in unserem Ordnungsamt erfragen) ist dann auch gar nichts mehr dagegen einzuwenden.
Christine Schliebs
Dorothea und Klaus Thiemann sind nicht nur aktive Mitglieder unseres Ortsvereins sondern engagieren sich auch im Anton- Schmaus- Haus, dem Kinder- und Jugendzentrum der Falken in Berlin- Neukölln. Dieses Haus, zweimal in jüngster Zeit von Neonazis in Brand gesteckt und wieder aufgebaut, braucht nun einen sicheren Zaun, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt. Allerdings können die Falken die Kostensumme von ca. 100 000 EURO nicht alleine aufbringen und haben deshalb die Aktion “Bollwerk gegen Nazis” gegründet. Für fünf Euro kann man einen Zentimeter Zaun erwerben. Wer mehr spendet, erhält eine Urkunde mit der Unterschrift von einem der prominenten Unterstützer wie Reinhard Mey, Dieter Hildebrandt, Mathias Platzeck u. a. Unser SPD- OV ruft zur Unterstützung dieser Aktion auf, über die man sich ausführlich im Internet unter www.bollwerk-gegen-nazis.de informieren kann.
Und noch eine wichtige Information: Die in der Juli- Ausgabe angekündigte Diskussionsveranstaltung der SPD- Ortsvereine der S5- Region über das Zukunftsprojekt „Brandenburg 2030“ findet am 20. August 2012 in der Aula der FAW- Schule, Eggersdorfer Str.91 im OT Petershagen statt und beginnt 19.00 Uhr. Diskussionsteilnehmer werden u. a. der Innenminister Dietmar Woidke und der Landrat Gernot Schmidt sein. Sie alle sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Christine Schliebs
Der 1. Mai ist als Tag der Arbeit in Deutschland und vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag. Die wichtigsten Ausnahmen sind (neben Japan) die USA, wo der „Labor Day“ am ersten Montag im September begangen wird. Das wirkt insofern etwas paradox, da gerade dieser Feiertag auf Ereignisse in den Vereinigten Staaten Nordamerika zurück geht.
Traditionell war der 1. Mai in den USA ein Stichtag für den Abschluss, die Verlängerung oder Kündigung von Verträgen, z. B. einem Wechsel der Arbeitsstelle. Nicht von ungefähr riefen die nordamerikanischen Gewerkschaften für den 1. Mai 1886 zu einem mehrtägigen General-streik zur Durchsetzung des Acht-Stunden-Tages auf. Die eher bescheidenen Ergebnisse wur-den überschattet von der Explosion einer Bombe während einer Kundgebung am Haymarket in Chicago. Durch sie und den nachfolgenden Einsatz der Polizei kam es zu zahlreichen Toten und Verletzen. Acht Anarchisten wurden deswegen angeklagt, ohne ausreichende Beweise verurteilt und vier von ihnen gehenkt. In der Folge rief die Zweite Internationale zum Geden-ken an die Opfer den 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ aus. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massende-monstrationen in der ganzen Welt begangen.
In Deutschland beschloss die seit 1890 wieder legal zugelassene SPD auf einem Parteitag im gleichen Jahr, den 1. Mai als dauerhaften „Feiertag der Arbeiter“ einzuführen. Obwohl es in den kommenden Jahren immer wieder zu Umzügen und Feiern am 1. Mai kam, gelang es doch erst eine Generation später, und dann auch nur teilweise, dieses Ziel durchzusetzen. Der 1. Mai 1919 war zwar nach dem Mehrheitswillen der Weimarer Nationalversammlung ein gesetzlicher Feiertag, blieb es aber nach 1922 nur noch in einigen wenigen Ländern des Deut-schen Reiches, darunter in Sachsen. Zum „Blutmai“ wurde der 1. Mai 1929, als es im Verlauf einer verbotenen Demonstration der KPD in Berlin zu wilden Schießereien mit der Polizei kam, bei der 28 Personen getötet wurden. Ein Lehrstück für den politischen Missbrauch des 1. Mai führten die Nationalsozialisten im Jahr ihrer „Machtergreifung“ vor: Im April 1933 hatte Hitler den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“ erklärt; am 2. Mai ließ er die Gewerk-schaften zerschlagen und viele ihrer Funktionäre verhaften. Als Gelegenheit zu staatlichen inszenierten Paraden, Aufmärschen und Leistungsschauen war der 1. Mai den Nazis allerdings weiterhin willkommen.
Fast ein Jahr nach dem Ende des 2. Weltkriegs in Deutschland bestätigte der Alliierte Kont-rollrat im April 1946 den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag. Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten war es sowohl in der DDR wie in der BRD. Die politischen Entwicklungen gingen jedoch auseinander. In der DDR wurde der 1. Mai als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ begangen. Die Teilnahme war für Be-triebe und Schulen mehr oder weniger Pflicht. In Ostberlin wurde seit 1951 der Marx-Engels-Platz (jetzt wieder Schlossplatz) zum zentralen Kundgebungsplatz. Von 1956 bis 1976 eröff-nete dort eine Militärparade die Maifeiern. Im Westen ist der 1. Mai seit jeher gesetzlicher Feiertag in allen Bundesländern, allerdings mit unterschiedlichen amtlichen Bezeichnungen. 1951 begründete der Deutsche Gewerkschaftsbund die Tradition, die politischen Kundgebun-gen mit kulturellen Veranstaltungen zu umrahmen. Der Festtag in Frühling, möglichst kombi-niert mit Brückentagen, wurde gern zu privaten Familienausflügen genutzt und verlor zuneh-mend seinen Charakter als „Kampftag der Arbeiterbewegung“. Die Entstehung des 1. Mai aus einer antikapitalistischen Gegenkultur zeigte sich in manchen deutschen Großstädten, auch in Berlin, vor allem in unschönen Gewaltaktionen. Dagegen konnte bei den offiziellen Feierlich-keiten in Ost und West die Gefahr, in leeren Ritualen zu erstarren, nicht immer gebannt wer-den. Die Entwicklung in den zwei Jahrzehnten nach der Wende zeigt, dass „Arbeit“ immer noch ein Thema ist, das nicht mit Floskeln und Sonntagsreden zugekleistert werden sollte.
H. Krahnke, nach einer Zusammenstellung des DGB