Bildung
Am Samstag, den 25.8.2018 konnte nach zweijähriger Bauzeit der nächste Ausbau des Einstein-Gymnasiums EGN gefeiert werden. Stolze 7,5 Millionen Euro hat der Träger, der Landkreis Märkisch-Oderland hier investiert. Herausgekommen ist eine tolle Einrichtung. Vorbei ist es mit Containern auf dem Schulhof und fehlenden Fachräumen. Dazu gibt es eine große Mensa, Barrierefreiheit durch Aufzüge und sogar eine Sternwarte. Die Ausstattung dieser wurde auch durch 80.000 Euro Spenden ermöglicht. Alle Teilnehmer, Schulleitung, Schüler, Eltern und Politiker aus Kreis und Gemeinde waren glücklich.
Für die Kreistagssitzung am 29.8.2018 haben die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU und Bauern den folgenden Antrag eingereicht.
Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Gründung eines Kitaelternbeirates auf Kreisebene zu unterstützen, wenn gewährleistet ist, dass eine hinreichende Legitimierung des Gremiums durch Wahlen/ Beschlüsse auf gemeindlicher Ebene gegeben ist. Die Vielfalt der Trägerlandschaft ist dabei zu gewährleisten.
Der Kitaelternbeirat soll als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss in allen
wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen gehört werden.
Weiterhin wird der Landrat beauftragt, einen Vorschlag für die Organisationsform des
Kitaelternbeirates sowie für die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses Gremiums zu
unterbreiten.
Die Beteiligungsrechte der Eltern werden in §§ 4 ff. Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG) geregelt.
Nach § 6a KitaG können Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, aus ihrer Mitte für ihre Einrichtung eine Vertretung in den örtlichen Elternbeirat des Landkreises wählen. Bei Abstimmungen im örtlichen Elternbeirat hat jede Elternvertretung einer Einrichtung eine Stimme.
Ein örtlicher Elternbeirat kann die Interessen von Eltern und Kindern bündeln und formulieren, um sie an geeigneter Stelle vertreten zu können. So soll auch der Beirat von dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen gehört werden.
Wahlberechtigt sind die Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen. Das Wahlsystem muss so gestaltet sein, dass die Eltern einer Einrichtung eine Vertretung wählen, die in den örtlichen Elternbeirat des Landkreises entsendet wird. Weitergehende Bestimmungen, die bei der Wahl des örtlichen Elternbeirats eines Landkreises beachtet werden müssten, enthält das KitaG nicht. Es reicht deshalb aus, die Wahl so zu organisieren, dass die grundlegenden Kriterien jeder Wahl erfüllt werden: Sie muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.
In der Debatte zur Schulentwicklung in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.6.18 ging es keineswegs um eine Auseinandersetzung mit dem neuen Bürgermeister. Vielmehr ging es um eine Schullandschaft, die bedarfsgerecht ist und allen Schülerinnen und Schülern in Neuenhagen gute Bedingungen in allen Schularten schafft. Hierzu hatten alle Fraktionen, mit Ausnahme der Parteilosen, Grundsatzbeschlüsse gefasst, die Herr Scharnke, kurz nach seiner Wahl, in Frage stellte. Der Antrag der SPD diente dazu, diesen Konsens, der auch in Absprache mit dem Landkreis gefunden wurde, wiederherzustellen und um neuere Entwicklungen, wie die Notwendigkeit einer neuen Förderschule zu erweitern.