Kommunalpolitik
Aus der Sitzung der Gemeindevertretung Neuenhagen vom 26.9.22
In der Gemeindevertretung gab es einige schöne kleine Beschlüsse, die auf Initiative der SPD-Fraktion Neuenhagen zustande gekommen sind.
I. Änderung der Linienführung der Buslinien 940 und 944 in 15366
Neuenhagen bei Berlin
Diese Änderungen hat die SPD schon vor Jahren gefordert.
Buslinie 944:
Bedingt durch den ständigen Zuwachs wird die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin am neu entstandenen Wohngebiet Gruscheweg demnächst eine 3-zügige Grundschule mit Hort, Sporthalle und Sportanlagen errichten. Um der aus dem zuvor errichteten und schon sehr stark bewohnten Wohngebiet Gruscheweg 6 sowie aus dem Gewerbestättengebiet (Umspannwerk) vermehrten Nachfrage zur Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gerecht zu werden, soll die derzeitige Linienführung der Busstrecke 944 Hoppegarten-Altlandsberg als eine Maßnahme zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs wie folgt geändert und folgende neue Haltestellen erhalten:
1. Gruscheweg Schule
2. Gruscheweg Bienenstraße
3. Gewerbestättengebiet, Zum Mühlenfließ
4. Gewerbestättengebiet, Am Umspannwerk
Die Bushaltestelle Altlandsberger Chaussee, Umspannwerk, wird dann zukünftig entfallen. Es ist geplant, die 4 neu zu errichtenden Bushaltestellen bereits im Jahr 2023 baulich herzustellen.
Buslinie 940:
Es ist geplant, die Eisenbahnstraße, für die momentan trotz der Einbahnstraßenanordnung der Busverkehr in Gegenrichtung frei befahrbar ist, als eine Einbahnstraße ohne Ausnahmeregelung anzuordnen. Somit soll dem Unfallschwerpunkt entgegengewirkt und die Übersichtlichkeit der Kreuzung besser geregelt werden. Schlussfolgernd bedeutet dies, dass der Busverkehr der Buslinie 940 ebenfalls eine geänderte Linien-Neuenhagen, Lindenstraße, bis zur Kreuzung Gartenstraße zu führen und am neu entstehenden Ärztehaus eine zusätzliche Haltestelle einzurichten. Die Linienführung in der Gegenrichtung bleibt unverändert. Die Betreiber des zukünftigen Ärztehauses signalisierten ihr Interesse an einer Haltestelle in Höhe dies Ärztehauses. Mit dem Busbetrieb mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH werden zurzeit die Leerfahrten für die neu einzurichtenden
Linienführungen abgestimmt. Der Landkreis ist bereits über das Vorhaben unterrichtet, eine Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Wie sieht wohl unser Doppeldorf im Jahr 2032 aus? Diese Frage haben Sie sich bestimmt auch schon mal gestellt. Wir als SPD Ortsverein stellen uns diese Frage immer wieder. Waren im Jahr 1993 noch 8285 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet, hat sich die Zahl der Doppeldörfler bis heute auf rund 16.000 verdoppelt. Und die Gemeinde will weiterwachsen. Die Frage ist: wie stark...?
Die SPD Märkisch-Oderland macht deutlich, wie wichtig die Reform des Kitagesetzes in Brandenburg für alle Beteiligten ist.
„Die Kitarechtsreform geht in ihrer Schlussphase in eine Pause. Der Landkreistag hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport um eine zeitweilige Aussetzung des Prozesses gebeten. Wir haben großes Verständnis für die Überlastungssituation in den Kreisen und Gemeinden durch die aktuellen Ausnahmesituationen Corona und Ukrainekrieg.
Wichtig ist aber, das gemeinsame Ziel im Blick zu behalten, an dem in den letzten zweieinhalb Jahren gearbeitet wurde: Vereinfachung und Transparenz bei der Finanzierung, Rechtssicherheit bei den Elternbeiträgen, Klarheit bei der Aufgabenteilung: Wer bezahlt was wofür?
Die Sorge, dass Mehrkosten auf die Kreise zukommen, muss ernstgenommen und durchkalkuliert werden. Daher werben wir dafür, so schnell wie möglich den aufgenommenen Prozess fortzuführen und in die Aushandlung und Diskussion einzutreten.
Denn nur so kann den Trägern, den Eltern und der Verwaltung geholfen werden. Es wird für Gerechtigkeit und Chancengleichheit in der Bildung gesorgt und Träger und Kitaleitungen können sich so wieder intensiver ihrer eigentlichen sozialen und pädagogischen Arbeit zuwenden – und davon profitieren unsere Kinder.“
Geld spielt keine Rolle
Die Gartenstraße in Neuenhagen bekommt eine neue Regenentwässerung und einen neuen Straßenbelag.
Dies ist auch dringend erforderlich. Nachdem der Bürgermeister mit seiner Idee, nach den Kananlarbeiten wieder das alte Pflaster zu verlegen gescheitert ist, will er die Straße nun mit feinstem Natursteinpflaster belegen lassen.
Gegen diese Geldverschwendung hatten die CDU und SPD bereits 2020 einen Gegenantrag eingebracht, der nun erst in der Gemeindevertretung behandelt wurde.
„Beschlussantrag
Vorlagen-Nr.: AN 009/2020
Einreicher: Fraktion CDU
Fraktion SPD
Datum: 24.04.2020
Betreff: Straßenbelag Gartenstraße
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gartenstraße wird mit einem Pflasterbelag aus hochwertigem Betonwerkstein ausgeführt, nicht aus Naturstein.
Sachverhalt:
Der Beschluss zum Ausbau der Gartenstraße (Beschlussvorlage 89/2019) wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung verbunden, eine Alternative zur Verlegung mit Natursteinpflaster zu prüfen und hierfür die Kosten zu ermitteln. Diese Ermittlung ergab Mehrkosten in einer Größenordnung von ca. 470.000 €, wenn man Natursteinpflaster mit sehr hochwertigem Betonpflaster vergleicht. Dabei wurden Preise von ca. 200 € pro m² für Naturstein und ca. 85 € pro m² für Betonstein angesetzt. „Übliches“ Betonpflaster – so wie zurzeit am Westring ausgeführt – kostet ca. 45 € pro m².
Die Gartenstraße ist eine reine Wohnstraße, also einfache Anliegerstraße. Sie in einer so hochwertigen Art und Weise auszubauen ist unangemessen. Ein Ausbau der Straßen im Zentrum mit Natursteinpflaster (der quasi zwangsläufig erfolgen würde) würde die Gemeindekasse zusätzlich mit Mehrkosten in einer Größenordnung von weit über 1,0 Mio.€ belasten. Angesichts der zu erwartenden Einnahmenausfälle infolge der Coronakrise und der Kosten aller notwendigen Schulbauten in den kommenden Jahren halten wir einen Ausbau von mehreren Gemeindestraßen mit Natursteinpflaster nicht für angemessen. Die Kosten des für die Straßenbaumaßnahme MIT Natursteinpflaster belaufen sich nach Kostenschätzung auf ca. 1,5 Mio. Euro. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, können maximal 60 % davon gegenüber dem Land Brandenburg als Einnahme geltend gemacht werden.