SPD Hoppegarten/ Neuenhagen

Arbeitsfördermaßnahmen sollen nicht nur Beschäftigungstherapie sein

Im Jahre 2008 verpflichtete sich die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, gemäß einem durch die SPD-Fraktion eingebrachten Beschluss, Voraussetzungen für die touristische Vermarktung des 66-Seenwanderweges durch Beheben bestehender Defizite bei der Ausschilderung und der Wege begleitenden Infrastruktur zu schaffen.
Zur Umsetzung der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen konnten über Arbeitsfördermaßnahmen zwei Wanderwegewarte eingestellt werden.
Die Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahre zeigen, dass die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin durch die sehr gute Arbeit der beiden Wanderwegewarte eine enorme Aufwertung der Wanderwege sowie eine sichtbare Verbesserung der touristischen Leitsysteme erfahren hat.

Tourismusverein Märkische S5- Region im sechsten Jahr seines Bestehens

Der Tourismusverein wurde einst gegründet, um Verknüpfungen zwischen den regionalen Angeboten entlang der S-Bahn Linie 5 zu schaffen. Auch die Zusammenarbeit mit den östlichen Berliner Bezirken (Lichtenberg, Marzahn und Hellersdorf) dem östlichen Berliner Umland gilt es zu verbessern und zu koordinieren. Das Ziel war und ist klar definiert, die touristische Infrastruktur soll gestärkt und weiterentwickelt werden.

Kommunalpolitik sollte nicht am Ortsausgangsschild enden

Kommunalpolitik sollte nicht am Ortsausgangsschild enden oder das traurige Ende der Kooperation von Neuenhagen und Hoppegarten
Vor einigen Jahren beschlossen die Gemeinden Neuenhagen und Hoppegarten eine Kooperation, schlossen einen Kooperationsvertrag und richteten einen Kooperationsrat ein. Ein hoffnungsvolles Zeichen interkommunaler Zusammenarbeit mit der versucht werden sollte, gemeinsam die Lebensbedingungen der Einwohner beider Gemeinden zu verbessern.

Erste Erfolge wurden erzielt: Drei Ortsgemeinden verbindende Geh- und Radwege wurden gebaut, die Zoche renaturiert, ein gemeinsamer Sicherheitsplan aufgestellt, etc.

Nun ist der Kooperationsvertrag gekündigt. Was ist geschehen? Ein Ziel des Kooperationsvertrages neben vielen anderen war es, gemeinsames Mittelzentrum zu werden. Dies ist vorerst an der Entscheidung der Länder Berlin und Brandenburg gescheitert. Neuenhagen wurde zum alleinigen Mittelzentrum ernannt. Dagegen hat Hoppegarten Klage eingereicht.

Nun war Neuenhagen beleidigt und kündigte den Teil des Kooperationsvertrages, der sich auf das gemeinsame Mittelzentrum bezog. Das können wir auch, sagt sich scheinbar Hoppegarten und kündigte den gesamten Kooperationsvertrag. Nun ist es wie im Kindergarten. Sie sind beleidigt und spielen nicht mehr zusammen. Mit dem Unterschied, dass sich Kinder sehr schnell wieder vertragen.

Dabei ist nach der Bestimmung Neuenhagens zum Mittelzentrum die interkommunale Zusammenarbeit besonders gefordert. Neuenhagen erhält als Mittelzentrum für sich und die Nachbargemeinden Hoppegarten, Fredersdorf-Vogelsdorf und Petershagen-Eggersdorf jährlich erhebliche finanzielle Zuschüsse. Diese sollen aber nicht einfach in den Neuenhagener Haushalt einfließen sondern den Bürgern aller Gemeinden zugutekommen.

Zu tun wäre genug. Erinnert sei an das Hallenbad, das laut Gutachten in Neuenhagen ca. zwei Millionen Euro preiswerter wäre als an jedem anderen Ort, da hier die Anlage des Freibades mit genutzt werden könnte. Erinnert sei an die Schaffung einer gemeinsamen Kindereinrichtung, die rund um die Uhr geöffnet ist und die den sich ständig mehr flexibilisierenden Arbeitszeiten der Menschen entgegen käme. Erinnert sei an die noch immer fehlenden gemeindeverbindenden Geh- und Radwege z.B. zwischen Fredersdorf und Bollensdorf sowie zwischen Neuenhagen und Hoppegarten. Gerade letztere ist ein Beispiel wie aus Schilda; enden doch dort die auf beiden Seiten vorhandenen Wege jeweils am Ortsausgangsschild. Erinnert sei an die unmögliche Parkplatzsituation am S-Bahnhof Hoppegarten und an den fehlenden Regionalbahnhaltepunkt.

Diese Liste ließe sich leicht fortsetzen. Um diese Ziele zu erreichen, braucht man aber eine Kooperation zwischen den Gemeinden des Mittelzentrums und möglichst auch noch Altlandsberg. Doch statt diese Kooperation zügig voranzubringen, den Kooperationsvertrag zwischen Neuenhagen und Hoppegarten zu erweitern, wird das bisher Erreichte zerstört.
Daran ändern auch harmonisch ausgeteilte Erklärungen beim Neujahrsempfang nichts.
Schade!

Neuenhagen, 16.01.2011
Marianne Hitzges

Bürgerfreundlich

Die Fraktion der SPD stellt in der Januarsitzung eine Änderung des Beginns der Gemeindevertretersitzung zur Abstimmung. Warum wollen wir, statt 19.30 Uhr, um 18.00 beginnen. Ganz einfach, wir wollen noch bürgerfreundlicher werden, mehr Bürgern ermöglichen an den Sitzungen teilzunehmen, ohne sich am nächsten Tag Urlaub nehmen zu müssen. Unsere Gemeindevertretung ist für ihre häufigen bis in die tiefe Nacht gehenden Sitzungen bekannt. Es kommt dann schon mal vor, das Bürger bis 23.00 Uhr auf die Lösung ihres Problems hoffen und dann mit einer Vertagung in die Nacht entlassen werden. In den anderen Gemeinden wird eher begonnen und es funktioniert sehr gut! Die Brandenburger Kommunalverfassung gibt im § 30 den Gemeindevertretern auch Rechte, unter anderem auch auf Freistellung von ihrer Tätigkeit für ihre kommunalen Aufgaben. Wir sind für diese Veränderung, im Interesse unserer Bürger.

Wolfgang Brunnow

Ist Baumschutz entbehrlich?
Zum 31.12.2010 trat die Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg außer Kraft. Jetzt muss jede Gemeinde selbst entscheiden, ob und inwieweit sie ihre Bäume schützen will. Die meisten Nachbargemeinden haben eine eigene Baumschutzsatzung. In der Dezembersitzung der Gemeindevertretung von Fredersdorf-Vogelsdorf brachte die SPD den Antrag ein, die bisherige Landesregelung als örtliche Satzung zu übernehmen. Die Mehrheit beschloss, hierzu zunächst die Bürger anzuhören. Aus unserer Sicht muss eine Baumschutzsatzung einen Kompromiss zwischen den Interessen der Grundstückseigentümer und den Interessen des Naturschutzes darstellen. Einerseits prägen alte Bäume nicht nur unser Ortsbild. Große Bäume verdunsten im Sommer auch hunderte Liter Wasser und sorgen so dafür, dass benachbarte Häuser nicht im Schichtenwasser versinken. Andererseits dürfen die Grundstückseigentümer nicht zu sehr gegängelt werden. Die SPD-Fraktion greift daher die bisher im Land Brandenburg geltende Regelung auf und schlägt vor:
  • Auf bebauten Ein- und Zweifamiliengrundstücken soll auch zukünftig weitgehend jede Fällung erlaubt sein.
  • Dagegen sollen wie bisher auf unbebauten Grundstücken die dort gewachsenen Bäume im Regelfall geschützt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn z.B. ein Neubau dort sonst nicht oder nur mit hohen Mehrkosten möglich wäre.
Den vollständigen Antragstext können Sie in der Anlage nachlesen. Volker Heiermann Anlage: Text des Entwurfs zur Baumschutzsatzung